Die Zahl der geschiedenen Ehen steigt nahezu jährlich. Hieraus entsteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen. Wir bieten umfassende Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Eheverträgen. Weiterhin beraten und vertreten wir Parteien anlässlich Trennung und Scheidung hinsichtlich aller daraus resultierender Folgen insbesondere das Scheidungsrecht selbst, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, elterliche Sorge für gemeinsame Kinder, Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens. Unser Prinzip ist es dabei, durch Verhandlung mit der Gegenseite nach Möglichkeit einvernehmliche und für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu erarbeiten und so lange und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden. Scheitern derartige Bemühungen, vertreten wir die Interessen des Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck.
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Elterliche Sorge , Umgangsrecht
- Ehevertrag/Gütertrennung
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Elterliche Sorge, Umgangsrecht - auch für Väter nichtehelicher Kinder
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